Gebührenordnung

Gebührenordnung der TanzSportfreundeDülmen e.V.

inkl. Anlage I zur Gebührenordnung

  • 1 Gebühren
    (1) Vereinsmitglieder, die als Betreuer bei den TanzSportFreunden Dülmen e.V. ehrenamtlich tätig sind und aktiv an geleiteten Übungseinheiten teilnehmen, zahlen für jeden Kalendermonat, in dem ihre Mitgliedschaft besteht, eine Gebühr.
    (2) Vereinsmitglieder, die am Meisterschaftstraining teilnehmen, zahlen für jede Trainingseinheit eine Gebühr. Von dieser Gebühr ausgenommen sind bis zu 8 zusätzliche Trainingseinheiten pro Jahr.
    (3) Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus der Anlage I zu dieser Gebührenordnung

  • 2 Mitgliedschaft im Meisterschaftsbereich
    (1) Mitglieder des Meisterschaftsbereichs sind verpflichtet in einer Basisgruppe der TanzSportFreunde Dülmen e.V. regelmäßig am Trainingsbetrieb teilzunehmen.
    (2) Ohne Teilnahme am Basisgruppen-Training ist die Teilnahmen an nationalen und internationalen Meisterschaften für die TanzSportFreunde Dülmen e.V. nicht möglich.
    (3) Die Mitgliedschaft in einer Meisterschaftsgruppe beginnt mit der erstmaligen Teilnahme am jeweiligen Trainingsbetrieb.
    (4) Über die Teilnahme in der jeweiligen Meisterschaftsgruppe entscheidet der jeweilige Trainer. Der Vorstand hat die Möglichkeit und das Recht jederzeit bei diesen Entscheidungen mitzuwirken. Die Entscheidungen werden jeweils auf Basis des jeweiligen Leistungsniveaus des Vereinsmitglieds getroffen.
    (5) Die Trainer entscheiden über die Nominierung der Mitglieder des Meister-schaftsbereichs für nationale und internationale Wettkämpfe. Der Vorstand hat die Möglichkeit und das Recht jederzeit bei diesen Entscheidungen mit-zuwirken. Die Entscheidungen werden jeweils auf Basis des jeweiligen Leistungsniveaus des Vereinsmitglieds getroffen.

  • 3 Ende der Mitgliedschaft
    (1) Jedes Vereinsmitglied hat die Möglichkeit jeweils zum Quartalsende aus dem Meisterschaftsbereich auszutreten.
    (2) Es gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Satzung der TanzSportFreunde Dülmen e.V.

  • 4 Mitgliedschaft in anderen Tanzsportvereinen
    Mitgliedschaften in anderen Tanzsportvereinen bleiben ohne Einfluss auf die Gebühren.

  • 5 Mitgliedschaft als Betreuer
    (1) Die Aufnahme als Betreuer muss in Schriftform beantragt werden. Minder-jährige sind von dieser Tätigkeit ausgenommen. Die Mitgliedschaft beginnt zum beantragten Termin, falls der Vorstand den Aufnahmeantrag annimmt.
    (2) Betreuer können Eltern werden, die sich um Kinder- und/oder Jugendgruppen bei den TanzSportFreunden Dülmen e.V. kümmern.
    (3) Der Vorstand legt durch ein Antragsformular fest, welche persönlichen An-gaben gemacht werden müssen.
    (4) Der Vorstand entscheidet über die Ernennung als Betreuer. Eine Abberufung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen erfolgen.
    (5) Der Vorstand legt die Anzahl der Betreuer für die jeweilige Gruppe fest.
    (6) Für das jüngste Kind eines Betreuers wird ein reduzierter Beitrag gewährt (Betreuerrabatt). Die Höhe dieses Beitrages ergibt sich aus der jeweils gültigen Beitragsordnung. Für Erwachsene entfällt der Rabatt.
    (7) Die Kombination von dem Familienrabatt und dem Betreuerrabatt ist ausgeschlossen.

  • 6 Bezahlung von Gebühren im Meisterschaftsbereich
    (1) Gebühren werden durch Lastschrift eingezogen.
    (2) Der Lastschrifteinzug für den Meisterschaftsbereich erfolgt für regelmäßige Gebührenleistungen einmal im Quartal.
    (3) Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, Änderungen der Kontoverbindung, insbesondere die in 2014 eingeführte BIC und IBAN, unaufgefordert und unverzüglich dem Verein mitzuteilen.
    (4) Wird eine Lastschrift von der bezogenen Bank nicht eingelöst oder vom Kontoinhaber widerrufen, so wird eine einmalige Gebühr erhoben. Der Ver-
    ein wird sodann das Mitglied – soweit möglich – per eMail oder Briefpost über den Rückstand in Kenntnis setzen. Das Mitglied muss dann innerhalb von 30 Tagen den Rückstand einschließlich der Rückläufergebühr per Überweisung auf das Vereinskonto ausgleichen. Wird die Zahlung nicht ge-leistet, wird das Mitglied von der Teilnahme am Meisterschaftstraining so-wie nationalen und internationalen Wettkämpfen ausgeschlossen.

  • 7 Gewährung von Familienrabatt
    Die Gewährung eines zusätzlichen Familienrabatts ist sowohl für den Meisterschaftsbereich als auch für Vereinsmitglieder, die als Betreuer tätig sind, ausgeschlossen.

  • 8 Erreichbarkeit per eMail
    (1) Für die vereinsinterne Verwaltung kommuniziert der Verein mit seinen Mitgliedern effizient und kostengünstig per eMail.
    (2) Mitglieder, die keine erreichbare eMail-Adresse benennen, müssen eine zusätzliche Gebühr zahlen.
    (3) Die zusätzliche Gebühr wird auch erhoben, nachdem sich eine benannte eMail-Adresse als dauerhaft nicht erreichbar herausgestellt hat.

  • 9 Schlussbestimmungen
    (1) Alle Erklärungen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft im Meister-schaftsbereich, die ein Mitglied gegenüber dem Verein abgibt, bedürfen der Schriftform.
    (2) Erklärungen des Vereins in Zusammenhang mit der Mitgliedschaft erfolgen in Schriftform. Die Übermittlung erfolgt im Regelfall per eMail.
    (3) Für Änderungen dieser Gebührenordnung gilt die Regelung in der jeweils gültigen Satzung.

Anlage I zur Gebührenordnung

Gebühren ab 01.07.2014

Einmalige Gebühren (in Euro)

Anlass

Einmalige Gebühr

Aufnahme in den Verein

26,00

Rücklauf einer Lastschrift für Beiträge oder Gebühren

5,00

Fremdgebühren, die dem Verein auf Veranlassung des Mitglieds entstehen

werden in gleicher Höhe weiterberechnet

Schlüsselpfand pro Schlüssel

40,00

Gebühren pro Person (in Euro)

Anlass

Gebühr

Meisterschaftstraining Solo / Duo

pro Stunde

3,00

Meisterschaftstraining Small-Group

pro Stunde

2,50

Meisterschaftstraining Formation

pro Stunde

2,50

Zusatzgebühr für aktive Mitglieder ohne erreichbare eMail-Adresse

pro Monat

1,00