Beitragsordnung
Beitragsordnung der TanzSportfreundeDülmen e.V.
inkl. Anlage I: Mitgliederbeiträge
- 1 Mitgliedsbeiträge und Gebühren
(1) Vereinsmitglieder mit Ausnahme von Ehrenmitgliedern zahlen für jeden Kalendermonat, in dem ihre Mitgliedschaft besteht, einen Mitgliedsbeitrag.
(2) Der monatliche Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag zusammen.
(3) Aus verschiedenen in dieser Beitragsordnung benannten Anlässen werden zudem Gebühren erhoben. Hier gilt die jeweils aktuelle Gebührenordnung.
(4) Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus der Anlage zu dieser Beitragsordnung.
(5) Zu dem Mitgliedsbeitrag wird noch eine Umlage für das ehrenamtliche Engagement erhoben. Diese Umlage ergibt sich aus der Satzung und der Anlage I zu dieser Beitragsordnung. - 2 Beginn der Mitgliedschaft
(1) Interessierte Personen, die eine Mitgliedschaft bei den TanzSportFreunden Dülmen e.V. ernsthaft erwägen, können bis zu 3 Mal kostenlos an geleiteten Übungseinheiten teilnehmen (Probetraining). Bei dem Besuch verschiedener Gruppen zählt die Summe der teilgenommenen geleiteten Übungseinheiten.
(2) Die Aufnahme als Vereinsmitglied muss in Schriftform beantragt werden. Minderjährige können die Mitgliedschaft nur erwerben, wenn ein Erziehungsberechtigter den Aufnahmeantrag unterzeichnet. Die Mitgliedschaft beginnt zum beantragten Termin, falls der Vorstand den Aufnahmeantrag annimmt.
(3) Der Vorstand legt durch ein Antragsformular fest, welche persönlichen An-gaben gemacht werden müssen.
(4) Zusammen mit dem Aufnahmeantrag muss eine SEPA-Lastschriftermächtigung erteilt werden, die den Verein im Falle der Auf-nahmen als Mitglied zum Einzug aller Mitgliedsbeiträge und eventueller Gebühren (Aufnahmegebühr, verauslagte Gebühren für Lizenzen, Start-marken u.ä.) ermächtigt.
(5) Für die Neuaufnahme eines Vereinsmitglieds wird eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben.
(6) Wenn der Vorstand dem Aufnahmeantrag zustimmt, werden die Mitgliedsbeiträge jeweils halbjährlich im Voraus nebst Aufnahmegebühr eingezogen. Die Mitgliedschaft wird bestätigt, wenn die Lastschrift erfolgreich ein-gelöst werden konnte. Andernfalls erhält der Antragsteller eine Nachricht, dass der Aufnahmeantrag abgelehnt wurde.
(7) In der Zeit bis zur Bestätigung bzw. Ablehnung eines eingereichten Aufnahmeantrags darf der Antragsteller die Trainingsangebote der TanzSportFreunde Dülmen e.V. bereits in vollem Umfang nutzen, wie es der beantragten Mitgliedschaft entspricht.
(8) Es gelten des Weiteren die Bestimmungen der Satzung.
- 3 Ende der Mitgliedschaft
Es gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Satzung der TanzSportFreunde Dülmen e.V. - 4 Beiträge
(1) Für die Festsetzung des Beitrages wird unterschieden zwischen passiven Mitgliedern, die den Tanzsport in den Räumlichkeiten der TanzSport-Freunde Dülmen e.V. nicht selbst ausüben, und aktiven Mitglieder, die die Räumlichkeiten der TanzSportFreunde Dülmen e.V. für ihr freies Training und/oder an geleiteten Übungseinheiten teilnehmen, sowie Betreuern.
(2) Jedes Vereinsmitglied kann die Art der Mitgliedschaft im Sinne des vorstehenden Absatzes 1 gem. der in der gültigen Satzung festgelegten Weise ändern. Die Änderung muss in Schriftform erfolgen. - 5 Mitgliedschaft als Betreuer
(1) Die Aufnahme als Betreuer muss in Schriftform beantragt werden. Minderjährige sind von dieser Tätigkeit ausgenommen. Die Mitgliedschaft beginnt zum beantragten Termin, falls der Vorstand den Aufnahmeantrag annimmt.
(2) Betreuer können Eltern werden, die sich um Kinder- und/oder Jugendgruppen bei den TanzSportFreunden Dülmen e.V. kümmern.
(3) Der Vorstand legt durch ein Antragsformular fest, welche persönlichen An-gaben gemacht werden müssen.
(4) Der Vorstand entscheidet über die Ernennung als Betreuer. Eine Abberufung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen erfolgen.
(5) Der Vorstand legt die Anzahl der Betreuer für die jeweilige Gruppe fest.
(6) Für das jüngste Kind eines Betreuers wird ein reduzierter Beitrag gewährt (Betreuerrabatt). Die Höhe dieses Beitrages ergibt sich aus der jeweils gültigen Beitragsordnung. Für Erwachsene entfällt der Rabatt.
(7) Die Kombination von dem Familienrabatt und dem Betreuerrabatt ist aus-geschlossen. - 6 Familienrabatt
(1) Die TanzSportFreunde Dülmen e.V. gewähren allen Familien eine Beitragsreduzierung. Voraussetzung ist die aktive Vereinsmitgliedschaft von drei Personen in der betreffenden Familie. Die Beitragsreduzierung erfolgt auf besonderen Antrag.
(2) Dem jeweils jüngsten Familienmitglied wird ein reduzierter Beitrag gewährt. Dieser Beitrag berechnet sich auf der Grundlage von 50 vom Hundert des Monatsbeitrages in der entsprechenden Altersgruppe, die zum Zeit-punkt der Beantragung festgelegt ist.
(3) Der rabattierte Beitrag erhöht sich mit Erreichen einer höheren Altersgruppe und entfällt mit Vollendung des 18. Lebensjahres.
(4) Die Beitragsreduzierung wird gewährt bei:
(a) Einem Erziehungsberechtigtem und zwei Kindern,
(b) Zwei Erziehungsberechtigten und einem Kind,
(c) Drei Kindern einer Familie.
(5) Der Rabatt wird auf schriftlichen Antrag gewährt.
(6) Schüler und Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zahlen monatlich einen reduzierten Beitrag und sind vom Familienrabatt ausgeschlossen.
(7) Der Familienrabatt ist nicht mit dem Betreuerrabatt (§6) kombinierbar. - 7 Betreuerrabatt
(1) Bei Vereinsmitgliedern, die als Betreuer für die TanzSportFreunde Dülmen e.V. tätig sind, wird dem jüngsten Familienmitglied ein reduzierter Beitrag gewährt.
(2) Dieser Beitrag berechnet sich auf der Grundlage von 50 vom Hundert des Monatsbeitrages in der entsprechenden Altersgruppe, die zum Zeitpunkt der Beantragung festgelegt ist.
(3) Der rabattierte Beitrag erhöht sich mit Erreichen einer höheren Altersgruppe und entfällt mit Vollendung des 18. Lebensjahres
(4) Die Beitragsreduzierung wird gewährt bei einem Erziehungsberechtigtem und einem Kind.
(5) Sofern bereits ein Familienrabatt gewährt wurde, entfällt die Beitragsreduzierung aufgrund der Tätigkeit als Betreuer.
(6) Schüler und Studenten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres zahlen monatlich einen reduzierten Beitrag und sind vom Familienrabatt ausgeschlossen.
(7) Der Betreuerrabatt ist nicht mit dem Familienrabatt (§6) kombinierbar. - 8 Mitgliedschaft in anderen Tanzsportvereinen
Mitgliedschaften in anderen Tanzsportvereinen bleiben ohne Einfluss auf den Mitgliedsbeitrag - 9 Bezahlung von Mitgliedsbeiträgen
(1) Mitgliedsbeiträge werden durch Lastschrift eingezogen.
(2) Der Lastschrifteinzug erfolgt für regelmäßige Beitragsleistungen einmal im Kalenderhalbjahr.
(3) Die Vereinsmitglieder sind verpflichtet, Änderungen der Kontoverbindung, insbesondere die in 2014 eingeführte BIC und IBAN, unaufgefordert und unverzüglich dem Verein mitzuteilen.
(4) Wird eine Lastschrift von der bezogenen Bank nicht eingelöst oder vom Kontoinhaber widerrufen, so wird eine einmalige Gebühr erhoben. Der Verein wird sodann das Mitglied – soweit möglich – per eMail und Briefpost über den Rückstand in Kenntnis setzen. Das Mitglied muss dann innerhalb von 30 Tagen den Rückstand einschließlich der Rückläufergebühr per Überweisung auf das Vereinskonto ausgleichen. Wird die Zahlung weiter-hin nicht geleistet, gilt die Ausschlussregelung der jeweils gültigen Satzung.
- 10 Schlussbestimmungen
(1) Alle Erklärungen im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft, die ein Mitglied gegenüber dem Verein abgibt, bedürfen der Schriftform.
(2) Erklärungen des Vereins in Zusammenhang mit der Mitgliedschaft erfolgen in Schriftform. Die Übermittlung erfolgt im Regelfall per eMail.
(3) Für Änderungen dieser Beitragsordnung gilt die Regelung in der jeweils gültigen Satzung.
Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2018
Beiträge (in Euro) pro Monat und Person
Art derMitgliedschaft | Bis 14 Jahre | Bis 18 Jahre | Ab 19 Jahre | Umlage ehrenamtl. Engagement* (i.d.R. 4 Stun-den/Kalenderjahr) |
aktiv
|
17,00 | 20,00 | 24,00 | 40,00 |
passiv
|
6,00 | 6,00 | 6,00 | — |
Eltern als Betreuer von Kinder-/ Jugendgruppen,
wenn im Verein aktiv
|
Nicht möglich | Nicht möglich | 6,00 | 40,00 |
Familienrabatt
(nicht mit Betreuerrabatt kombinierbar) |
½ Beitrag für 1 Kind (jüngstes Kind) | ½ Beitrag für 1 Kind (jüngstes Kind) | nicht möglich | —- |
Betreuerrabatt
(nicht mit Familienrabatt kombinierbar) |
½ Beitrag für 1 Kind(jüngstes Kind) | ½ Beitrag für 1 Kind(jüngstes Kind) | nicht möglich | —- |
Ehrenmitglied
|
— | — | — | —- |
Eltern als Betreuer von Kinder-/ Jugendgruppen, die an keinen sportlichen/tänzerischen Angeboten teilnehmen
|
Nicht möglich | Nicht möglich | — | —- |
*Je geleisteter Stunde ehrenamtliches Engagement bei Vereinsveranstaltungen und/oder Sachspende (Kuchen, Salat o.ä.) kann die Umlage um bis zu 10,00 € reduziert werden. Sachspenden werden je Veranstaltung mit max. 1 Stunde angerechnet.